FAQ – Häufige Fragen

Streng genommen ist der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ umgangssprachlich geprägt. Er hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch so weit etabliert, dass er von Behörden in der Regel verstanden und akzeptiert wird.

Fachlich basiert diese Leistung darauf, dass ermächtigte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit einem entsprechenden Vermerk bestätigen.

Die verwendete Terminologie kann je nach Verwaltungspraxis und Bundesland leicht variieren.

Aus diesem Grund verwende ich für Übersetzungen zur Verwendung in Berlin bewusst die Bezeichnung „bestätigte Übersetzung“.

In der Praxis besteht kein inhaltlicher Unterschied zwischen einem beeidigten, vereidigten, öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzer, da die genaue Berufsbezeichnung je nach Bundesland variiert. Allen Bezeichnungen gemeinsam ist die Befugnis, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen offiziell zu bescheinigen.

Für die Angebotserstellung reicht in den meisten Fällen ein Scan oder ein gut lesbares Foto. Originale bitte nur nach vorheriger Absprache per Post senden.

Bevorzugt als PDF oder gut lesbares JPEG/PNG. Apple-Nutzer können auch HEIC-Dateien senden; diese werden bei Bedarf in ein kompatibles Format umgewandelt.

Das hängt vom Umfang und der Komplexität ab. Kurze Urkunden übersetze ich in der Regel innerhalb weniger Werktage. Express-Bearbeitung ist möglich.

Ja, die komplette Auftragserteilung, Übersendung und Abrechnung kann digital erfolgen. Beglaubigte Übersetzungen versende ich per Post.

Ja, mehrere Dokumente können gemeinsam bearbeitet und, sofern möglich, in einer Sendung zugestellt werden.

Nein. Beglaubigte Übersetzungen von ermächtigten Übersetzern werden in ganz Deutschland anerkannt – unabhängig vom Wohnort oder Sitz der Behörde.

Die Zustellung erfolgt per Post mit Einwurfeinschreiben.

Ob eine Übersetzung im Ausland anerkannt wird, hängt von den jeweiligen landesspezifischen Anforderungen des Ziellandes ab. In vielen Fällen ist zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich. Gerne berate ich Sie hierzu im Einzelfall.